Verträge rechtzeitig kündigen: Fristen verstehen und keine verpassen
Handy, Internet, Fitnessstudio, Zeitschrift: Viele Verträge laufen eine feste Zeit und verlängern sich, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Das Problem ist selten die Kündigung selbst, sondern der Zeitpunkt. Wer den letzten Kündigungstag kennt und sich daran erinnern lässt, entscheidet selbst, statt automatisch weiterzuzahlen.
Laufzeit, Frist und Verlängerung
Drei Angaben aus dem Vertrag entscheiden, wann du handeln musst. Sie stehen meist in der Auftragsbestätigung, im Kundenkonto oder in den Vertragsbedingungen.
- Laufzeit: wie lange der Vertrag mindestens läuft, zum Beispiel 24 Monate ab Vertragsbeginn.
- Kündigungsfrist: wie lange vor dem Ende deine Kündigung beim Anbieter sein muss, zum Beispiel ein Monat.
- Verlängerung: was passiert, wenn du nicht kündigst. Der Vertrag läuft dann zum Beispiel monatlich kündbar weiter oder, bei älteren Verträgen, noch einmal ein ganzes Jahr.
| Laufzeit endet am | 31.03.2027 |
| Kündigungsfrist | 1 Monat |
| Kündigung muss da sein bis | 28.02.2027 |
Was bei neueren Verträgen gilt
Für viele Verträge mit Verbrauchern, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, etwa für Handy, Internet, Fitnessstudio oder Zeitschriften, gilt in der Regel: Nach der Mindestlaufzeit verlängern sie sich nicht mehr um ein ganzes Jahr. Sie laufen unbefristet weiter und sind dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar.
Ältere Verträge können noch anders laufen, und für manche Vertragsarten wie Versicherungen, Strom oder Gas gelten eigene Regeln. Was genau für deinen Vertrag gilt, steht in den Vertragsbedingungen.
Richtig kündigen
- Textform reicht meist: Eine Kündigung per E-Mail oder über das Kundenkonto genügt in der Regel. Ein unterschriebener Brief ist selten nötig.
- Kündigungsbutton: Kannst du einen Vertrag auf einer Website abschließen, muss der Anbieter dort seit Juli 2022 auch eine einfache Möglichkeit zum Kündigen anbieten.
- Angaben vollständig: Name, Kunden- oder Vertragsnummer und der Satz „Ich kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- Bestätigung aufheben: Speichere die Kündigungsbestätigung und prüf, dass nach dem Laufzeitende nichts mehr abgebucht wird.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Erhöht ein Anbieter den Preis, hast du bei vielen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel bei Strom, Gas, Mobilfunk und Internet, oft auch bei Versicherungen. Du kannst dann vor dem regulären Laufzeitende kündigen.
Wie lange du dafür Zeit hast, steht in der Mitteilung über die Preiserhöhung oder im Vertrag. Lies solche Mails deshalb sofort und nicht erst nach der nächsten Abbuchung. Mehr dazu im Artikel Abos und Preiserhöhungen.
Die Vertrags-Checkliste
- Alle Verträge sammelnKontoauszüge der letzten zwölf Monate durchgehen: Handy, Internet, Strom, Versicherungen, Fitness, Zeitschriften, Mitgliedschaften.
- Fristen notierenJe Vertrag Laufzeitende, Kündigungsfrist und Verlängerung aufschreiben und den letzten Kündigungstag ausrechnen.
- Erinnerung setzenZwei bis vier Wochen vor dem letzten Kündigungstag, damit Zeit zum Vergleichen bleibt.
- VergleichenGibt es einen günstigeren Tarif beim selben Anbieter oder anderswo? Manchmal reicht ein Anruf mit Kündigungsabsicht.
- EntscheidenKündigen oder bewusst behalten. Beides ist in Ordnung, solange du es entschieden hast.
So geht es im Ausgabentracker
Bei einer wiederkehrenden Ausgabe setzt du den Haken „Vertrag mit Kündigungsfrist“ und trägst Laufzeitende, Frist und Verlängerung ein. Den letzten Kündigungstag rechnet die App aus und erinnert dich vorher. Danach wählst du „Gekündigt“ oder „Behalten“.
- Frist in Tagen, Wochen oder Monaten, Verlängerung um 12 oder 24 Monate, monatlich kündbar oder Ende
- Erinnerung 7, 14 oder 30 Tage vor dem letzten Kündigungstag, per E-Mail oder Push
- „Gekündigt“: Ab dem Laufzeitende wird nichts mehr gebucht
- Alle Verträge mit Kündigungstermin unter Analyse → Fixkosten & Abos

Häufige Fragen
Was ist, wenn ich die Frist verpasst habe? Bei neueren Verträgen meist kein großes Problem: Nach der Mindestlaufzeit kannst du in der Regel mit einem Monat Frist kündigen. Bei älteren Verträgen kann sich die Laufzeit noch einmal verlängern. Dann trag dir den nächsten Termin gleich ein.
Muss ich einen Grund angeben? Für eine ordentliche Kündigung zum Laufzeitende nicht. Beim Sonderkündigungsrecht nennst du den Anlass, etwa die angekündigte Preiserhöhung.
Darf der Anbieter mich nach der Kündigung anrufen? Oft kommt ein Rückgewinnungsangebot. Das kann sich lohnen, du musst aber nicht darauf eingehen.
Wie lange sollte ich die Kündigungsbestätigung aufheben? Mindestens bis nach der letzten Abbuchung, besser ein paar Monate länger. Siehe auch Belege und Garantie.
